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Nicht alles
ist edel, was glänzt
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Ja,
dieser Spruch gilt auch in den unendlichen Weiten
des Interenet.Es
kommt doch hin und wieder vor, daß insbesondere
im Falle einer Kündigung, so mancher Hoster
gegenüber
seinem Kunden sehr eigenwillig reagiert. Gerade
unter den verschärften Bedingungen des momentanen
Wettbewerbes greift eine zunehmende Verrohung
von Sitten und Geschäftsgebaren um sich, welche
immer wieder zu haarsträubenden Geschichten
führt.
Anlass für die Eröffnung der "Hoster im Visier",
ist ein Artikel aus der c´t vom August 2006, den wir hier auszugsweise,
mit Genehmigung der Redaktion, wiedergeben. Ein c´t Leser
berichtet, was ihm so alles widerfahren ist. |
| An
dieser Stelle vielen Dank an die c´t Redaktion
und insbesondere Herrn Holger Bleich, für die
freundliche Unterstützung. |
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Webhoster
verweigert ordnungsgemäße Vertragskündigung
Aus
einem Vertrag ohne Mindestlaufzeit kann der Kunde jederzeit
aussteigen - sollte man meinen. Doch was passiert, wenn
der Domain- und Webhoster zwar die Kündigung akzeptiert,
sich aber plötzlich verwirrende Zusatzbedingungen
ausdenkt? Dann folgt ein zermürbendes Gezerre, das
vielleicht sogar vor dem Kadi landet. Bernhard H. entwickelt
Internet-Applikationen mit JavaServerPages. Um sie in
realer Umgebung zu testen, suchte der freiberufliche Ingenieur
Anfang 2005 einen Webhoster, der Tomcat auf seinen Servern
installiert hat. Kriterium bei der Angebotsauswahl war
für ihn, dass der Provider keine lange Mindestvertragslaufzeit
vorschreibt: Falls Probleme auftreten würden, wollte
Bernhard H. seine Tests schnell wieder beenden können,
ohne in langfristigen Verträgen zu stecken.
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Die Wahl fiel
auf den Anbieter Xtreme Hosting aus Münster. 2,50
Euro pro Monat kostete dort das „Profi-Paket" mit
1000 MByte Webspace und einer de-Domain inklusive. „Keine
Mindestlauf¬zeit!", warb der Provider auf seiner
Homepage - das passte perfekt. Am 20. Januar 2005 orderte
Bernhard H. sein Paket online und entrichtete auf Wunsch
von Xtreme Hosting die Gebühr für zwölf
Monate im Voraus. Er ließ insgesamt 39 Euro von
seinem Girokonto einziehen. Bereits wenige Tage später
musste er nach ersten Tests feststellen, dass die Tomcat-Konfiguration
für seine Zwecke unbrauchbar ist. Nachfragen beim
Support halfen da nicht weiter.
Am
13. Februar 2005 faxte der Ingenieur eine unterschriebene
K ü ndigung an die Muttergesellschaft von X treme
Hosting, nämlich die ComDivision GmbH: „ Hiermit
kündige ich das ,Xtreme Hosting Profi Paket' mit
sofortiger Wirkung. Ebenso die Domain. [...] Bitte überweisen
Sie mir die Gebühr für nicht in Anspruch genommene
Folgemonate zurück." Neun Tage später
erhielt Bernhard H. eine E-Mail des ComDivision Geschäftsführers
Yves Sandfort: „ Wir bestätigen Ihre Kündigung." Es
fehle noch „ die Information, wie wir mit der Domain
verfahren sollen, ob diese gelöscht oder per KK
zu einem anderen Provider übernommen werden soll."
Eine Rückerstattung der Kosten für die bereits bezahlten restlichen
elf Monate schloss der Geschäftsführer kategorisch aus. Dies sei „ so üblich,
da der verwaltungstechnische Aufwand hier zu hoch ist." Tags darauf faxte
Bernhard H. dem Provider nochmals. Er verlangte nochmals ausdrücklich die
Löschung der Domain. Außerdem akzeptierte er als Entgegenkommen zähneknirschend,
dass der Provider die Rückerstattung verweigerte, allerdings fügte
er den berechtigten Zusatz an: „Ich gehe davon aus, dass Sie unter diesen
Umständen erst am Ende des bezahlten Jahres die Domain löschen und
ich auf den bezahlten Hosting-Bereich bis dahin zugreifen kann.
Für den Kunden waren nun alle Modalitäten geklärt. Wiederum tags
darauf erreichte ihn aber eine Mail des Geschäftsführers, in der dieser
neue Hürden aufbaute: „Die Löschbestätigung darf nicht
einige Monate alt sein." ComDivision könne „somit nur dafür
sorgen, dass die Domain fristgerecht in den Transit-Status versetzt wird, wenn
uns nicht zeitnah ein entsprechendes Schreiben zugeht." Auf die wirre E-Mail
hin fragte der Kunde, ob er denn nun noch etwas tun müsse oder ob die Domain
automatisch gekündigt wird. Auf diese Frage erhielt er nach eigenen Angaben
keine Antwort mehr.
Für Bernhard H. war damit die Sache erledigt. Fast ein Jahr hörte
er nichts mehr von ComDivision, bis im Januar 2006 eine Rech¬nung für
ein weiteres Jahr Web- und Domainhosting von ComDivision im Mail-Postfach lag.
Auf den nachweisbar folgenden Protest des Kunden reagierte der Provider mit
einem
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Com-Division
ist der Mutterkonzern, von Xtreme Hosting. Wird administratov wohl vom selben
Gesellschafterkreis betrieben. Mit fristgerechten Kündigungen scheint das
Personal dort erheblich überfordert zu sein.
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Auto-Reply: „Wir
haben Ihre Supportanfrage erhalten und werden diese so
schnell wie möglich bearbeiten. In der Regel erhalten
Sie eine Antwort innerhalb von maximal 24 Stunden." Tatsächlich
meldete sich Com¬Division nicht, sondern buchte den
Betrag kurze Zeit später kommentarlos ab, was Bernhard
H. sofort rückgängig machte, derum ohne weitere
Rück¬frage schaltete ComDivision ein Inkasso-Unternehmen
ein. Am 23. März dieses Jahres forderte nun Mediafinanz
per Mahnung die Zahlung des Webhosting-Pakets für
ein weiteres Jahr. Am gleichen Tag beschrieb Bernhard H.
dem Support von ComDivision seinen Fall mit dem nochmaligen
Hinweis, es müsse sich bei der Mahnung um einen Irrtum
handeln.
Der Hoster schaltete auf stur und behauptete sogar,
nie eine Domain-Löschungsaufforderung erhalten zu
haben: „Bis heute liegt uns kein entsprechendes Fax
vor, mit dem wir eine Löschung hätten ausführen
können, sonst wäre die Domain am 24.Februar 2005
gelöscht worden." Eine Mitarbeiterin des Hosters
bemängelte außerdem die fehlende Fax-Sendebestätigung,
um dann im nächsten Absatz auszuführen: „Ihr
Fax ist so als Kündigung auch nicht akzeptabel gewesen,
da sie den von uns klar genannten Bedingungen widersprechen
und etwas anfordern, was wir per E-Mail bereits verneint
haben. ->
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ComDivision
geht nun unbeirrt auf Konfrontationskurs. Per gerichtlichen
Mahnbescheid forderte der Hoster im Juni die¬ses
Jahres mittlerweile aufgelau¬fene 121,58 Euro für
Hosting, Inkasso, Gerichtskosten, Mahnbescheid und Anwalt.
Der genervte Ingenieur widersprach dem Bescheid und
bekam vom Provider prompt eine Klage in Aussicht gestellt.
Bernhard H. ist nach seinem anfänglichen Entgegenkommen
inzwischen der Kragen geplatzt. Er wandte sich mit seinem
Fall an c't.
Keine
Mindestlaufzeit" bedeutet bei Xtreme Hosting
noch lange nicht, dass der Kunde im Voraus entrichtete
Geühren bei Kündigung zurück erhält.
Sandfort
seinerseits, legt die Forderung seines Kunden, die für
ein Jahr im Voraus bezahlte Leistung trotz sofortiger
Kündigung bis zum Ende auch nutzen zu wollen, als
Rückzug der Kündigung aus.
Das
Begehren habe „ juristisch
keine andere Wahl" gelassen, „ als Herrn H.
zur Abgabe einer AGB- und vertragskonformen Kündigung
aufzufordern." Eine solche Aufforderung hat der
Kunde allerdings nie erhalten. Sandfort behauptet nun: „ Wir
haben hier nachweislich mehrfach nachgefragt, aber keine
Antwort mehr bekommen." Der Kunde hat allerdings
nach eige ner Aussage zwischen seiner letzten E-Mail
und der neuer lichen Rechnung nichts mehr von ComDivision
gehört.
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Der
per Fax eingegangene Domain-Kündigungswunsch zum Ende der
bezahlten Laufzeit sei ohnehin nicht verwertbar, so Sandfort, „ da
auch unser Registrar diesen so nicht akzeptieren wollte." Sandfort
begründet also die Verweigerung der Löschung
mit einer internen Vertragskonstellation zu einem Zwischenhändler.
Zu diesem Verhaltenbefragte c't den DeNIC-Sprecher Klaus
Herzig. „ Eine Löschung einer .de-Domain muss
jederzeit ohne Fristen möglich sein, und wir geben
da kein Verfahren vor", erklärte er. Entgegen
Sandforts Behauptungen stellt Herzig klar: „ Eine
Richtlinie, nach der wir verzögerte Domain-Löschungswünsche
nicht akzeptieren würden, existiert nicht."
Auch
zur Nichterstattung der im voraus bezahlten Gebühren äußerte
sich Sandfort: „ Dass wir Beträge unter einem
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Webhoster
unter Beschuß |
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Anbieter |
Anlass |
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Xtreme
Hosting |
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www.nexlink.ch |
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to be continued |
gewissen
Volumen bei Kündigung vor Ablauf der gebuchten Laufzeit
nicht erstatten, verstecken wir nicht in den AGB, auf diesen Umstand
weisen wir bei der Bestellung ausdrücklich hin,
auch in den Produktseiten schreiben wir das mehrfach." Auf
den „Produktseiten" freilich findet sich bis
heute kein Hinweis. Die angeblich „gebuchte Laufzeit" kann
angesichts des erwähnten Hinweises „Keine
Mindestlaufzeit!" ohnehin nicht als Wille des Kunden
gesehen werden.
Alles
geschehe zum Wohle des Kunden, ist Sandforts Credo: „Jede
manuelle Transaktion kostet Geld (Bankgebühren und
vor allem Personalaufwand) und würde uns bei anderer
Praxis zwingen, die Preise massiv zu erhöhen oder
aber wie andere Provider eine Kündigungsgebühr
zu erheben.
Irreführende
Werbung
c't
ließ das Geschäftsgebaren von ComDivision
prüfen. Ronny Jahn, auf Wettbewerbs- und Vertragsrecht
spezialisierter Jurist bei der Verbraucherzentrale
Berlin, hält die Werbung von ComDivision für
irreführend und hat den Provider auf den Hinweis
von c't hin bereits abgemahnt. Die Aussage „ Keine
Mindestvertragslaufzeit!" dürfe nicht verwendet
werden, wenn wie im Fall von ComDivision „ nach
den Vertragsbedingungen eine solche faktisch doch besteht.
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Jahn sieht den
Kunden im Recht: „Herr H. hat deutlich gemacht,
dass er die sofortige Kündigung wünscht. Dies
war auch zulässig, da der Vertrag aus drücklich
keine Mindestvertragslaufzeit vorsieht. Im Grunde genommen
wäre auch eine Kündigung zum Monatsende zulässig
gewesen. ComDivision hätte den bereits zu viel gezahlten
Betrag dann auch erstatten müssen." Eine vertragliche
Bindung über das erste Jahr hinaus bestehe jedenfalls
nicht. Laut Jahn ist es unerheblich, ob der Webhoster
der Meinung gewesen sei, die K ü ndigung sei „ nicht
akzeptabel": „ Eine K ü ndigung ist eine
einseitige Erkl ä rung, diese muss von der Gegenseite
nicht akzeptiert werden. Sie wird allein durch den Zugang
wirk sam."
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Für den Kunden
Bernhard H. ist diese Auskunft zwar eine Er leichterung,
den Stress und die vielen Stunden, die ihn die Auseinandersetzung
mit dem sturen Provider bisher gekostet hat, wird ihm
aber wohl niemand er setzen. Gegenüber c't wollte
ComDivision-Chef Sandfort sich noch nicht festlegen,
ob er in dem Fall den Klageweg beschreiten will.
Fazit
von webhosting-test.de
Selbst wenn die AGBs akriebisch
studiert wurden und das Kleingedruckte man sich verinnerlichte,
ist das noch lange keine Garantie dafür, daß alles
stressfrei über die Bühne geht. Zumindest
ist uns von den Webhostern, deren Leistungen hier aufgeführt
sind, solche Praktiken nicht bekannt. Wir werden weiter
berichten, wie die Geschichte von Bernhard H. dann
Ihr Ende findet.
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1&1
mit neuen Webhostingprodukten
1&1
Internet überarbeitet seine Hosting- und Serverangebote.
Bei den Servern sind zu gleich- bleibenden Preisen bessere
Ausstattungsmerkmale enthalten. Im Hosting-Bereich sollen
neue Features auch für Bestandskunden verfügbar
sein.
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Neue
Serverline bei Strato
STRATO
räumt auf und renoviert die bestehende Root-Server-Linie.
Nicht mehr Highend heißen die neuen Geräte,
sondern HighQ. Ebenfalls neu: Bei allen Servern,
selbst den kleinsten, kommen neue AMD Opterons
der 1200er HE Klasse zum Einsatz.
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Strato
bringt Gameserver
Der
große Hoster aus Berlin steigt bei Gameservern
ein. Das STRATO Gameserver-Modell ist dabei in
Kooperation mit der freenet-Tochter 4Players
entstanden. Details und Konditionen gibt es >> hier
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| Nach
wie vor haben wir die Hoster mit insgesamt |
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|
guter
Performance und gleichzeitig gutem Preis/ Leistungs
Verhältnis, extra gekennzeichnet mit unserem
Webhosting-Tipp.
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